Mehr Wohngeld für mehr Menschen

Viele Menschen sorgen sich wegen hoher Mietnebenkosten. Damit im Winter keiner in der kalten Wohnung sitzt, haben Olaf Scholz und die SPD-geführte Bundesregierung das Wohngeld verdoppelt und den Kreis der Berechtigten verdreifacht. Wer bekommt Wohngeld? Wo kann der Antrag gestellt werden? Alles Wichtige dazu für den Landkreis Schleswig-Flensburg finden Sie hier!

Kopie Formular Wohngeldantrag
Bild: SPD OV Sörup

Gut durch den Winter kommen! Wohngeldantrag!

Viele Menschen sorgen sich wegen hoher Mietnebenkosten. Damit im Winter keiner in der kalten Wohnung sitzt, haben Olaf Scholz und die SPD-geführte Bundesregierung das Wohngeld verdoppelt und den Kreis der Berechtigten verdreifacht.

Wohngeld: Bin ich anspruchsberechtigt?

Über den Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums kann jede*r für sich checken, ob ein Anspruch besteht.
Hier geht es zum Wohngeldrechner.

Wichtig ist hier die Eingabe der richtigen Mietstufe.

Für den Landkreis Schleswig-Flensburg ist das:
für die Gemeinden Handewitt Stufe II und Harrislee Stufe III, Stadt Schleswig Stufe III und für den restlichen Landkreis Schleswig-Flensburg Stufe I.

Einen Antrag stellt man beim örtlich zuständigen Sozialzentrum. Und übrigens: Auch vorläufige Bescheide sind dabei möglich!

Die notwendigen Formulare für den Landkreis Schleswig-Flensburg stehen hier zum Download bereit.

Wovon hängt es ab, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht?

Eine einfach zu merkende Einkommensschwelle gibt es nicht. Fest steht aber, dass längst nicht alle Haushalte, die ein Recht darauf hätten, auch Wohngeld beantragt haben. Faktoren in der Rechnung sind Einkommen, Miete, Haushaltsgröße und Wohnort.

Heizkostenzuschuss gibt es für wen?

Für all diejenigen, die jetzt schon Wohngeld bekommen, gibt es kurzfristig einen weiteren Heizkostenzuschuss. Davon profitieren alle, die zwischen September und Ende Dezember 2022 mindestens einen Monat lang wohngeldberechtigt waren. Dazu kommen BAföG-Empfänger* innen und Auszubildende mit staatlicher Unterstützung. Für Studierende und Azubis gibt es einen Pauschalbetrag von 345 Euro, bei allen anderen richtet sich der Zuschuss nach der Haushaltsgröße: Wer allein lebt, bekommt 415 Euro, zu zweit gibt es 540 Euro – und für jede weitere Person noch einmal 100 Euro dazu.
Mieter*innen, die ihre Nebenkostenvorauszahlungen nicht sofort zahlen können, werden außerdem besonders geschützt und Strom- und Gassperren vermieden.

Mehr Gerechtigkeit in der Krise.

Und noch mehr Infos zum Entlastungspaket sind hier hinterlegt.

Krieg, Preise, Energie, Klima, Gesundheit: Noch nie stand unser Land vor so vielen Krisen wie heute. Doch egal, wie groß die Herausforderungen sind:

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