Sozialer Wohnungsbau für Sörup!

Zeichnung Bebauungsgebiet

Ein Chat in einer Söruper Facebook Gruppe bringt es auf den Punkt:

Eine 3-Zimmerwohnung für eine Warmmiete von knapp unter 900 € in Sörups Mitte wird als zu teuer bezeichnet.

Der Vermieter verteidigt diesen Preis mit den aktuellen Kosten für Grundstück und Sanierung. Ein Argument was wohl stimmen mag.

Allerdings löst dies nicht das Problem, dass viele Familien zu diesem Preis nicht mieten können.

Für sie gibt es sozialen Wohnungsbau!

Nur so kann sicher gestellt werden, dass es unabhängig von den steigenden Preisen für Grund und Boden noch Mietpreise möglich sind, die von jungen Familien, Alleinerziehenden oder Rentnern bezahlbar sind.

Nur mit dem Bau von gefördertem Wohnraum zu festgelegten Mietpreisen können alle Menschen die hier wohnen wollen ein Zuhause finden.

Die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung finanzierten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen. Das bedeutet, dass sie lediglich an Haushalte vermietet werden dürfen, die einen Wohnberechtigungsschein haben. Die Miete darf eine bestimmte Höhne nicht übersteigen.

Einkommensgrenzen:

Personenanzahl Einkommensgrenze
(netto) (brutto*)
Alleinstehend 14.400 € 21.818 €
2 Personen 21.600 € 32.727 €
Alleinerziehend (1 Kind) 27.100 € 41.060 €
3 Personen (1 Kind) 32.600 € 49.393 €
4 Personen (2 Kinder) 38.100 € 57.727 €
5 Personen (3 Kinder) 43.600 € 66.060 €
6 Personen (4 Kinder) 49.100 € 74.393 €
(*geschätztes Einkommen)

Gesetzliche Regelung zu Einkommensgrenzen

 

Bei jeder Planung neuer Wohngebiete muss festgelegt werden, dass ein konkreter Bestandteil der Wohnflächen für sozialgefürderten Wohnraum bestimmt ist.

Nur so entscheidet nicht das Einkommen, ob man in Sörup wohnen kann.

Wir brauchen in Sörup bezahlbare Wohnungen!