Die Gleichstellungsbeauftragten erfüllen diese Aufgaben in den schleswig-holsteinischen Gemeinden, Ämtern und Kreisen. Sie setzen die Gleichstellung dort konkret in die Tat um. Dies erfordert einen immensen Einsatz und ist nicht allein durch ehrenamtliches Engagement zu bewältigen.
Die sozialdemokratisch geführte Küstenkoalition hat gesetzlich verankert, dass die Gleichstellungsbeauftragten in Gemeinden und Ämtern mit 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine Vollzeitstelle erhalten sollen. So haben wir sichergestellt, dass sie ihren vielfältigen Aufgaben gerecht werden können. Nur im Ausnahmefall dürfen diese in Teilzeit arbeiten, wobei die Hälfte der Arbeitszeit bei einer Vollzeitstelle nicht unterschritten werden darf.
Was ich erwarte
Dies mussten wir gegen die Widerstände aus der CDU und FDP durchsetzen. Die Jamaika-Koalition hat den Kommunen nun zugesagt, zusätzliche Mittel für die Gleichstellungsbeauftragten bereitzustellen. Auch wenn ich dies begrüße, handelt es sich um eine Selbstverständlichkeit. Ohne Geld lassen sich die Vorgaben des Landes nicht erfüllen.
Ich sehe die Kommunen nun in der Pflicht, das Geld zu nutzen, um die Stunden der Gleichstellungsbeauftragten zu erhöhen. Sofern diese in Teilzeit arbeiten wollen, besteht die Alternative, eine Vollzeitstelle auf zwei Personen aufzuteilen.